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Bewertungsgutachten
für Maschinen, Autos und Betriebseinrichtungen Gutachten der GMV tragen das
runde Siegel eines öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerers der
IHK. Unsere Bewertungen sind praxisbezogen und orientieren sich an bereits
erzielten und vergleichbaren Erlösen. Unterstützend ist dabei eine spezielle
Software, die das Niveau von Taxwerten und Erlösen vergleichbar macht, selbst
wenn die Maschinen aus unterschiedlichen Baujahren stammen. Damit wird
teilweise eine Computerbewertung möglich gemacht und die Bewertungssicherheit
nachhaltig verbessert. Für die
Erstellung eines Bewertungsgutachtens über das bewegliche Anlagevermögen eines Unternehmens kann es
unterschiedliche Gründe geben:
Betriebsumwandlungen, Verkaufsabsichten, Auszahlung von
Gesellschaftern, Erbauseinandersetzungen, Erstellung einer Handelsbilanz,
Zukauf eines Unternehmens, Gutachten zur Kreditabsicherung. So vielschichtig
wie die Gründe für ein Gutachten, können auch die Form und der notwendige
Aufwand für dessen Erstellung sein. Manchmal reicht eine einfache Taxierung
des Gesamtwertes (Hausnummer) ohne Auflistung von Einzelpositionen, während
in anderen Fällen auf die detaillierte Auflistung mit Bildern und
Auswertungen Wert gelegt wird. Dabei entscheidet der Aufwand über die Kosten.
Die Gutachten werden in der Regel in gedruckter Form bzw. als Datei
übergeben. Gutachten werden
separat unter Liquidations- wie auch Fortführungsgesichtspunkten erstellt, so
dass es dem Auftraggeber überlassen bleibt, von welchem Wert er Gebrauch
machen will. Der Liquidationswert liegt in etwa auf dem Preisniveau der
Händlereinkaufspreise, so dass er sich mit einem hohen Grad an
Wahrscheinlichkeit, innerhalb eines vertretbaren Zeitraumes realisieren
lassen sollte. Der Aufwand für Demontage und Abtransport wird dabei mit
berücksichtigt. Die Liquidationswerte verwenden wir auch als Limitwerte für
unsere Auktionen, so dass sie immer die Option beinhalten, durch höhere
Erlöse überboten zu werden. Daher kann es nicht sinnvoll sein, mit
Liquidationswerten in Verkaufsverhandlungen zu gehen. Der Fortführungswert ist der Wert, der
bei produzierenden und fortlaufenden Betrieben und damit auch für
Verkaufsverhandlungen zur Anwendung kommt. Das Preisniveau bewegt sich dabei
auf der Ebene von Händlerverkaufspreisen bzw. Versteigerungserlösen. Bei
einer Fortführung des Betriebes werden die eingesparten Kosten für Montage,
Anschlüsse und Transport auch berücksichtigt.
Gutachten zur Kreditabsicherung
Gutachten zur
Kreditabsicherung gewinnen im Rahmen von Basel II zunehmend an Bedeutung, da
sich Banken sehr schwer damit tun, Maschinen und Betriebseinrichtungen als Sicherheiten
zu akzeptieren. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass bereits buchmäßige
abgeschriebene Maschinen auf dem Markt noch zu handeln sind und einen Wert
darstellen. Da es hier auf die Aktualität der Gutachten ankommt, haben wir
ein spezielles Konzept entwickelt, das die Aktualität eines Gutachtens zu
günstigen Kosten gewährleistet. Bei der Erstaufnahme inventarisieren und
bewerten wir das gesamte bewegliche Anlagevermögen eines Betriebes und
erstellen ein detailliertes und bebildertes Gutachten. Diese Daten speichern
wir ab und greifen zur Aktualisierung in den folgenden Jahren darauf zurück
um Abgänge zu löschen, Neuanschaffungen zu ergänzen und die Werte zu
aktualisieren. Da die Aktualisierung eines Gutachtens ungleich
kostengünstiger ist als eine Neuaufnahme, können die Kosten als Pauschale
vereinbart werden. Zur
Veranschaulichung stellen wir Ihnen im unteren Bereich Mustergutachten als
PDF-Datei zum Ausdrucken oder Ansehen zur Verfügung. |