Versteigerung mit "Erlös-Garantie"Bauunternehmen im Ruhrgebiet
Es handelte sich hierbei um ein Hochbau Unternehmen mit einem älteren Maschinenpark, der der Kreditgebenden Bank lediglich 35.000,- EUR Wert war. Unsere Taxwerte beliefen sich in der Summe auf ca. 100.000,- EUR. Die von
der GMV angewandte Erlös-Garantie bildet sich am Markt. Alle
Kaufinteressenten kennen aus dem Internet die Taxwerte und können am
Versteigerungstag durch den Besucherandrang die Nachfrage einschätzen. Alle
Interessierten können dem Versteigerer meistbietend einen Garantiebetrag für
die Gesamtsumme der Erlöse als Garantie anbieten und durch eine Hinterlegung
absichern. Übersteigt der tatsächliche Erlös den garantierten Betrag, hat der
Garantiegeber einen Anspruch auf 45 % des Mehrerlöses. Wird die garantierte
Summe nicht erreicht, haftet der Garantiegeber für den Fehlbetrag und
übernimmt dafür die nicht abgesetzten Positionen. Weitere Informationen
hierzu finden Sie unter: Erlös-Garantien. Im
diesem Fall wurde auf den Garantiebetrag (Minimum der Taxwerte) von mehreren
Bietern geboten. Der Taxwert von 100.000,- EUR erhöhte sich damit auf
110.000,- EUR. Am Ende der Auktion lag der tatsächliche Erlös bei ca.
180.000,- EUR. Damit ergab sich zwischen dem garantierten Betrag von
110.000,- EUR und dem tatsächlichen Erlös von 180.000,- EUR ein
Differenzbetrag von 70.000,- EUR, von denen 45 % an den Garantiegeber gingen. Diese
Versteigerungsvariante, die für die GMV geschützt ist, sichert den
Auftraggeber beim Erlös nach unten ab. Diese Regelung kann interessant sein
für Auftraggeber mit einem ausgeprägtem Sicherheitsdenken. Dazu wären auch
Banken zu zählen, die auf diese Art Kreditrisiken, die mit gebrauchten
Maschinen abgesichert sind, handelbar machen. Denkbar
ist die Lösung auch für Insolvenzverwalter, die manchmal gerne dazu neigen
einen gesamten Betrieb en-Block zu verkaufen und dann bei etwaigen
Mehrerlösen leer ausgehen. Würden sie statt zu verkaufen eine Garantie geben
lassen, wären sie am Mehrerlös noch zur Hälfte beteiligt. Die
praktischen Erfahrungen bisher zeigen, dass Maschinenhändler und Fachleute
mit entsprechender Kompetenz gerne als Garantiegeber auftreten. Ggf. für sie
die Möglichkeit, durch ein überschaubares Risiko, in kurzer Zeit einen Gewinn
zu erzielen. Wie
bereits festgestellt bildet sich die Erlös-Garantie der GMV am Markt und
unterscheidet sich damit nachhaltig von den Erlösgarantien die zwischen
Versteigerern und Auftraggebern ausgehandelt werden und nicht selten zu
Lasten des Auftraggebers gehen, da er häufig über die geringere Kompetenz
verfügt.
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