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Versteigerung mit "Erlös-Garantie"

Bauunternehmen im Ruhrgebiet

 

Es handelte sich hierbei um ein Hochbau Unternehmen mit einem älteren Maschinenpark, der der Kreditgebenden Bank lediglich 35.000,- EUR Wert war. Unsere Taxwerte beliefen sich in der Summe auf ca. 100.000,- EUR.

 

Die von der GMV angewandte Erlös-Garantie bildet sich am Markt. Alle Kaufinteressenten kennen aus dem Internet die Taxwerte und können am Versteigerungstag durch den Besucherandrang die Nachfrage einschätzen. Alle Interessierten können dem Versteigerer meistbietend einen Garantiebetrag für die Gesamtsumme der Erlöse als Garantie anbieten und durch eine Hinterlegung absichern. Übersteigt der tatsächliche Erlös den garantierten Betrag, hat der Garantiegeber einen Anspruch auf 45 % des Mehrerlöses. Wird die garantierte Summe nicht erreicht, haftet der Garantiegeber für den Fehlbetrag und übernimmt dafür die nicht abgesetzten Positionen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:  Erlös-Garantien.

 

Im diesem Fall wurde auf den Garantiebetrag (Minimum der Taxwerte) von mehreren Bietern geboten. Der Taxwert von 100.000,- EUR erhöhte sich damit auf 110.000,- EUR. Am Ende der Auktion lag der tatsächliche Erlös bei ca. 180.000,- EUR. Damit ergab sich zwischen dem garantierten Betrag von 110.000,- EUR und dem tatsächlichen Erlös von 180.000,- EUR ein Differenzbetrag von 70.000,- EUR, von denen 45 % an den Garantiegeber gingen.

 

Diese Versteigerungsvariante, die für die GMV geschützt ist, sichert den Auftraggeber beim Erlös nach unten ab. Diese Regelung kann interessant sein für Auftraggeber mit einem ausgeprägtem Sicherheitsdenken. Dazu wären auch Banken zu zählen, die auf diese Art Kreditrisiken, die mit gebrauchten Maschinen abgesichert sind, handelbar machen.

Denkbar ist die Lösung auch für Insolvenzverwalter, die manchmal gerne dazu neigen einen gesamten Betrieb en-Block zu verkaufen und dann bei etwaigen Mehrerlösen leer ausgehen. Würden sie statt zu verkaufen eine Garantie geben lassen, wären sie am Mehrerlös noch zur Hälfte beteiligt.

 

Die praktischen Erfahrungen bisher zeigen, dass Maschinenhändler und Fachleute mit entsprechender Kompetenz gerne als Garantiegeber auftreten. Ggf. für sie die Möglichkeit, durch ein überschaubares Risiko, in kurzer Zeit einen Gewinn zu erzielen.

 

Wie bereits festgestellt bildet sich die Erlös-Garantie der GMV am Markt und unterscheidet sich damit nachhaltig von den Erlösgarantien die zwischen Versteigerern und Auftraggebern ausgehandelt werden und nicht selten zu Lasten des Auftraggebers gehen, da er häufig über die geringere Kompetenz verfügt.